Es ist demokratisches Recht, an einer Gemeindeversammlung teilzunehmen, Anträge und Gegenanträge zu stellen und dazu die Meinung zu äussern. Es ist auch demokratisches Recht, darauf zu verzichten. Und es ist demokratisches Recht, nachträglich gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung das Referendum zu ergreifen.